Wie man zu uns kommt – die Kontaktaufnahme und das Erstgespräch


Terminvereinbarung
Die Kontaktaufnahme mit uns erfolgt entweder telefonisch oder per E-Mail (praxis@psychosomatikum-kiel.de). In der E-Mail sollten Sie bitte das Alter Ihres Kindes und seine Beschwerden und Herausforderungen im Alltag kurz schildern und eine Telefonnummer angeben, unter der wir Sie tagsüber gut erreichen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Fülle der Anfragen nicht immer sofort antworten können. Wir melden uns dann bei Ihnen, um Ihr Anliegen genauer zu klären und Ihnen den Termin zu einem Erstgespräch anzubieten.
Erstvorstellung
Am Beginn der Behandlung steht die Erstvorstellung. Zu diesem kommen Sie nach der Terminvereinbarung bitte gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen etwa 2 Stunden an Zeit mit. Es sollte immer mindestens ein Sorgeberechtigter oder eine Sorgeberechtige zum Erstgespräch kommen. (In Ausnahmefällen können auch Jugendliche ab 16 Jahren nach vorheriger Absprache alleine kommen. Kinder und Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen wohnen, müssen von einer Betreuungsperson aus der Einrichtung begleitet werden, die das Kind gut kennt.)
Das Erstgespräch wird im Beisein Ihres Kindes aber auch ohne dieses geführt. Sollte Ihr Kind noch nicht alleine warten können oder sehr trennungsängstlich sein, so bitten wir Sie, eine Begleitperson mitzubringen, damit Sie Gelegenheit haben, ungestört und ohne Hemmungen vor dem Kind von den Problemen und Herausforderungen berichten zu können. Bei älteren Kindern und Jugendlichen findet auch ein Gespräch ohne die Eltern bzw. Sorgeberechtigte statt.
Bitte denken Sie an folgende Unterlagen.
Am besten in Kopie mitbringen oder senden Sie uns diese als E-Mail vorab.
- Versichertenkarte bei gesetzlich Versicherten
- PVS-Bogen bei privat Versicherten
- Ausgefüllten Behandlungsvertrag
- Zeugnisse (vor allem die aus den ersten beiden Grundschuljahren)
- Relevante Vorbefunde, Klinikbriefe oder andere schriftliche Informationen
- Gelbes U-Heft (v.a. bei Grundschülern wichtig)
Eine Überweisung vom Kinderarzt oder Hausarzt wird nicht benötigt, kann aber falls vorhanden mitgebracht werden.
Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht wird grundsätzlich das Einverständnis beider Eltern benötigt. Zur Erstvorstellung oder zu einem Notfalltermin muss dies nicht vorliegen. Sollte jedoch danach eine Diagnostik und/oder Behandlung in unserer Praxis vereinbart werden, so benötigen wir die schriftliche Einwilligung beider Sorgeberechtigter.
Terminabsage
Falls Sie einen bei uns bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte wir Sie, uns spätestens 2 Werktage vorab Bescheid zu geben, damit wir diesen Termin anderen Kindern und Familien anbieten können. Das verzögert auch die Wartezeit für Sie und Ihr Kind für einen Ersatztermin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei wiederholten kurzfristigen Terminabsagen eine Terminausfallpauschale erheben.
Sollte Ihr Kind oder Sie als Begleitperson plötzlich krank werden, so können Sie natürlich auch kurzfristig absagen. Bitte denken Sie daran, dass Jugendliche zu manchen Terminen auch unabhängig von Ihnen zu den Terminen kommen können, eben auch, wenn Sie als Begleitperson erkranken. In manchen Fällen können wir dann Diagnostiktermine tauschen, so dass dann die nicht erkrankte Person zum Termin erscheinen kann. Bitte helfen Sie uns so, Terminabsagen zu minimieren und damit auch die Wartezeiten zu verkürzen